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  • · Fachbeitrag · Organspende

    Organspende-Register ist freigeschaltet: Spendewillige können sich ab sofort online registrieren

    | Wer im Todesfall eigene Organe bzw. eigenes Gewebe spenden will, kann seinen Willen seit dem 18.03.2024 außer im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung nun auch digital im Organspende-Register hinterlegen (online unter iww.de/s10546 ). Das Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betrieben. Arztpraxen bzw. Entnahmekrankenhäuser können online prüfen, ob eine Person als Spender registriert ist. Das Register erleichtert es Ärztinnen und Ärzten, schnell zu erfahren, ob jemand Organspender ist. Bis zum 01.07.2024 sollen alle Entnahmekrankenhäuser in Deutschland angebunden sein, Gewebeeinrichtungen sollen bis zum 01.01.2025 folgen. |

     

    Bisher waren Krankenhäuser auf den Organspendeausweis angewiesen

    Bisher tragen Organspendewillige die kleinen gelborangen Ausweise bei sich, in denen ihr Einverständnis zur Organspende für Ärzte und Krankenhäuser dokumentiert ist (online unter iww.de/s10548). Das Einverständnis kann zudem in einer Patientenverfügung festgelegt sein. In der Vergangenheit konnte es problematisch sein, wenn jemand seinen Organspendeausweis nicht bei sich trug oder dieser über längere Zeit hinweg unleserlich geworden war.

     

    So funktioniert die Registrierung

    Spender können sich mit ihrem elektronischen Ausweis (Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion), eID-Karte oder bequem mit Smartphone und Ausweis-App registrieren. Kurzfristig soll die Registrierung auch via Krankenkassen-App möglich sein. Spender haben dieselben Auswahloptionen wie beim bisherigen Spenderausweis auf Papier (Umfang der Spendenbereitschaft, Widerspruch, Entscheidungsbefugnis anderer Person). Vorgenommene Registereinträge lassen sich jederzeit online ändern oder komplett löschen.

     

    PRAXISTIPPS |

    • Nach erfolgreicher digitaler Registrierung sollten Spendewillige den bisherigen Papierausweis weiterhin bei sich tragen. Cave: Liegen mehrere sich widersprechende Dokumente vor (z. B. Organspendeausweis und Patientenverfügung bzw. zwei unterschiedlich datierte Versionen einer Patientenverfügung), gilt immer das jüngste!
    • Ein nicht onlinefähiger Personalausweis kann nachträglich freigeschaltet werden (online unter iww.de/s10547).
     

    Bis Mitte 2024 sollen alle Entnahmekrankenhäuser angebunden sein

    Derzeit sind noch nicht alle Entnahmekrankenhäuser an das Register angebunden, dies soll aber bis spätestens 01.07.2024 geschehen. Zum 01.01.2025 soll das Register dann auch an Gewebeeinrichtungen angebunden sein. Ausländische Krankenhäuser haben keinen Zugriff.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2024 | Seite 6 | ID 49966912